Berechnungsgrundlagen der Kaltstartzuschläge

Die Ermittlung der Kaltstartzuschläge erfolgt wie bei HBEFA (Berechnungsgrundlagen der Kaltstartzuschläge). Für die Emissionsberechnung nach COPERT wird nur die flächige Berechnung unter Verwendung der kalten Emissionsfaktoren von COPERT-Fahrzeugschichten unterstützt.

Hinweis: In COPERT werden Kaltstartzuschläge nicht für alle Fahrzeugschichten angegeben. Für Schichten, bei denen kein Zuschlag verfügbar ist, wird ein Kaltstartzuschlag von 0 g/Start angesetzt.